Governance
Regelmäßige Compliance-Schulungen und interne Audits, unterstützt durch ein zuverlässiges Whistleblowing-System, tragen zur Einhaltung der Vorschriften bei und fördern eine Kultur der Transparenz und Verantwortlichkeit.
Unser Nachhaltigkeitsausschuss sorgt gemeinsam mit spezialisierten Mitarbeitenden für ein effektives Management von ESG-bezogenen Risiken, während ein Business-Continuity-Management-Rahmenwerk den Betrieb in kritischen Situationen sicherstellt. Diese Führungsmaßnahmen fördern Transparenz, Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit und gewährleisten verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken auf allen Ebenen.
Code of Conduct
Der LAP-Verhaltenskodex definiert unsere weltweit verbindlichen Grundsätze für rechtmäßiges und ethisches Verhalten in unseren täglichen Interaktionen – mit Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, der Gesellschaft und der Umwelt. Er gewährleistet die Einhaltung geltender gesetzlicher Standards und behandelt wichtige Themen wie das Verbot von Korruption und Bestechung, fairen Wettbewerb und Kartellvorschriften. Außerdem legt er Grundsätze für die Achtung der grundlegenden Menschenrechte, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden und andere wesentliche Verantwortlichkeiten fest.
Der Code of Conduct wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um neuen gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Vertriebspartnern, dass sie dieselben Werte und Grundsätze einhalten.
Siehe: Code of Conduct
Nachhaltigkeitsausschuss
Durch die Kombination einer Vielzahl von Perspektiven und Fachkenntnissen spielt der Nachhaltigkeitsausschuss eine zentrale Rolle bei der Verankerung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien in unseren Entscheidungsprozessen und unserer langfristigen Geschäftsstrategie.
Whistleblowing
Bei LAP verpflichten wir uns zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und internen Vorschriften. Unser Whistleblower-System ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Verstöße gegen Compliance-Vorschriften frühzeitig zu erkennen, sodass wir diese umgehend und effektiv untersuchen und beheben können.
Sowohl interne als auch externe Whistleblower werden ermutigt, vermutete Verstöße gegen Gesetze oder interne Vorschriften jederzeit zu melden. Jede Meldung wird ernst genommen, sorgfältig verfolgt und führt – falls erforderlich – zu geeigneten Korrekturmaßnahmen. Dabei verpflichten wir uns, die berechtigten Interessen der Whistleblower zu schützen und sicherzustellen, dass sie zeitnah Rückmeldung zu ihrer Meldung erhalten.
Um eine vertrauliche und sichere Meldung zu ermöglichen, bieten wir mehrere Kanäle für die Übermittlung von Informationen an: Sie können sich direkt an den Compliance-Beauftragten von LAP wenden:
E-Mail: compliance@lap-laser.com
Telefon: +49 4131 95 11 369
Postanschrift: Zeppelinstr. 23, 21337 Lüneburg, Deutschland
Alternativ können Sie sich an einen unabhängigen externen Ombudsperson wenden, der der beruflichen Schweigepflicht unterliegt:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Engelhoven
Anwaltskanzlei Esche Schümann Commichau
E-Mail: hinweisgeber.lap@esche.de
Telefon: +49 40 36805-119
Postanschrift: Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg, Deutschland
Zusätzlich zu den internen Meldewegen können Hinweisgeber auch externe staatliche Hinweisgeberstellen kontaktieren. In Deutschland können Meldungen beim Bundesjustizamt eingereicht werden. Weitere Informationen zu externen Meldeverfahren finden Sie hier: BfJ – Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)